1. Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung der Ferienwohnung. Bei höher Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

2. In unseren Leistungen sind keine Versicherungen enthalten!

3. Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und „ferienwohnung-bayreuth.com“ gilt mit Zusage des Mieters und Vermieters als verbindlich geschlossen. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.

4. Der Wohnungsbezug ist zwischen 11 und 18 Uhr des Anreisetages möglich. Bitte kündigen Sie Ihre Ankunft mindestens 30 Minuten vorher telefonisch an (Tel.: +49 921 - 20887 / Frisörsalon fn nussmann, 8.00 bis 18.00 Uhr). Bei einer Anreise nach 19 Uhr wird ein Zuschlag von 20,00 Euro berechnet.

5. Die Buchung ist nur Abreise hat die Schlüsselübergabe bis spätestens 11 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen vorheriger Absprache mit dem Vermieter. Sollte ohne Absprache (mindestens per SMS) die Wohnung nach 11 Uhr weiter genutzt werden, hat der Gast den vollen Tagessatz für die Nutzung zu tragen. Sollte der Gast die Schlüsselübergabe zum spätesten Zeitpunkt ignorieren, hat der Vermieter das Recht die Wohnung zu versperren und Mehrkosten zu verlangen.

6. Die Miete für den gebuchten Aufenthalt ist vier Wochen vor Bezug der Wohnung im Voraus zu überweisen. Nach Buchungsbestätigung ist eine sofortige Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrags fällig.

7. Vom Mieter ist eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro für Inventar, Schlüssel, Falschparken und etwaige Schäden zu entrichten. Die Kaution wird bei Abreise an den Mieter zurückerstattet, sofern es keine Beanstandungen gibt. (Bei Langzeitvermietungen über 4 Wochen kann der Vermieter eine höhere Kaution verlangen).

8. Die Kaution ist in bar bei Ankunft vor der Schlüsselübergabe zu entrichten.

9. Küchennutzung: Die Küche ist immer pfleglich zu behandeln und zu starke Verschmutzungen zu vermeiden. Werden Sonderreinigungen notwendig, kann der Vermieter diese zusätzlich in Rechnung stellen. Inventar wie Geschirr, Töpfe, Besteck sowie Backofen und Kühlschrank sind sauber zu hinterlassen.

10. Wasserschäden vermeiden: Die Fenster sind beim Verlassen der Wohnung immer zu schließen um Wasserschäden durch eindringenden Regen zu vermeiden. Für Schäden durch Wassereinbruch haftet der Mieter.

11. Für mitgebrachte Wertgegenstände haftet jeder Mieter selbst.

12. Bei Verwendung der bereitgestellten Waschmaschine haftet der Vermieter nicht, falls es zu Schäden an der Kleidung des Gastes kommt.

13. Für fehlerhafte Nutzung von Maschinen und Hausgeräten haftet der Mieter.

14. Bei Heizen im Winter bitte stoßlüften: Ca. 10 Min das Fenster vollständig öffnen und dann wieder schließen. Bei sinnloser Verschwendung von Heizenergie durch länger geöffnete Fenster bei laufender Heizung kann der Vermieter den Mieter abmahnen. Sollte der Mieter darauf nicht reagieren kann der Vermieter eine zusätzliche Heizkosten-Tagespauschale in Höhe von 20,00 Euro erheben.

15. Ohne triftigen Grund – insbesondere höhere Gewalt – kann ein bereits geschlossener Mietvertrag von beiden Seiten aus nicht gekündigt werden. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

16. Die Stornierung einer Buchung ist jedoch bei rechtzeitiger Bekanntgabe unter folgenden Bedingungen möglich:

Während der Vor- und Nachsaison ...
Bis 3 Monate vor Mietbeginn: Erhebung von Stornogebühren in Höhe von 25%.
Bis 1 Monat vor Mietbeginn: Erhebung von Stornogebühren in Höhe von 50 %.
Weniger als 1 Monat vor Mietbeginn: Erhebung von Stornogebühren in Höhe von 80 %.

Während der Hauptsaison ...
Bis 3 Monate vor Mietbeginn: Erhebung von Stornogebühren in Höhe von 50%.
Bei weniger als 2 Monaten vor Mietbeginn: Erhebung von Stornogebühren in Höhe von 80%
Die Stornogebühren sind innerhalb von 10 Tagen ab Tag des Rücktritts zu entrichten.

17. Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter gegenüber, bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der Wohnung (z. B. wegen Überbuchung) Schadensersatz zu leisten.

18. Eine Vertragsstornierung hat in jedem Falle SCHRIFTLICH zu erfolgen.

19. Wenn ein Missbrauch der Ferienwohnung durch den Mieter vorliegt, ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

20. Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

21. Der Vermieter bemüht sich, anfallende Reparaturarbeiten wie z. B. defekte Geschirrspüler oder Waschmaschine so schnell wie möglich zu veranlassen. Ein Entschädigungsanspruch wegen Ausfalls besteht seitens des Mieters jedoch nicht.

22. Bei Schlüsselverlust durch den Mieter werden entstehende Schäden an der Wohnung, z. B. das Öffnen der Eingangstür und dadurch entstehende notwendige Ausbesserungsarbeiten sowie das Auswechseln des Schlosses, etc. in Rechnung gestellt.

23. Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus. Bei Zuwiderhandlung und/oder z. B. Beschwerden wegen ruhestörenden Lärms durch Nachbarn kann sich der Vermieter das Recht vorbehalten, die Zurverfügungstellung des Mietobjektes ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.

Nutzungsvereinbarung zur Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

Der Vermieter betreibt in der Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes die Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Diese Service-Leistung ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in unserem System erklärt der Mieter sich mit den Nutzungsvereinbarung einverstanden.

Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger.

Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Dem Mieter allein obliegt als Nutzer in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs.

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort bzw. eines zur Verfügung gestellten Netzwerkschlüssels. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht – Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt verschlüsselt. Die Daten können aber trotzdem durch Dritte eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät des Mieters gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Computer des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Verantwortung – es sei denn, die Schäden wurden vom ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind daraus resultierende Kosten von ihm selbst zu tragen.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Das WLAN darf weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten genutzt werden!

Es dürfen keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich gemacht werden.

Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind in jedem Fall zu beachten!

Die WLAN-Nutzung darf nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung missbraucht werden.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegenden Vereinbarungen beruhen.